Information für Studierende im auslaufenden Masterstudium

Auslaufen des Curriculums Masterstudium Europäische Ethnologie UA 066 823 (Version 2010) per 30.04.2022

Liebe  Studierende!
 
Das Masterstudium Europäische Ethnologie  kann in seiner von Ihnen gemeldeten Version UA 066 823  (Version  2010) nur noch bis 30.04.2022 (= Datum der Abschlussprüfung) beendet werden. 
Wenn Sie das Studium in dieser Version abschließen möchten, beachten Sie bitte die nachstehenden Informationen:   

1. Kontrollieren Sie bitte:

- welche Prüfungen Ihnen noch fehlen. Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die zuständige StudienServiceStelle. Bereiten Sie Ihren Prüfungspass bereits jetzt vor, sodass nur noch die fehlenden Prüfungen ergänzt werden müssen. 

- ob alle für den Abschluss erforderlichen Prüfungen unter der korrekten Studienkennzahl eingetragen sind (Sammelzeugnis kontrollieren!).
Wenn nicht: Prüfungen, die unter anderen Kennzahlen stehen (bzw. Prüfungen anderer Universitäten) unbedingt sofort an der zuständigen StudienServiceStelle zur Anerkennung beantragen.

- ob Thema und Betreuung der Masterarbeit  (aktueller Stand) genehmigt sind.
Wenn nicht: einzureichen am SSC, Genehmigungsfrist = 1 Monat

Geben Sie Ihren Prüfungspass unmittelbar nach Einlangen der letzten Note an der
zuständigen StudienServiceStelle ab! Dauer der Überprüfung = 4 Wochen 
 

2.  Bevor Sie Ihre Masterarbeit abschließen und hochladen:

Kontrollieren Sie bitte:
- Sind alle wörtlichen Zitate eindeutig als solche ausgewiesen? (Plagiatsprüfung!)

- Stimmt das Titelblatt mit der Vorlage (siehe Homepage SSC: ssc-histkultur.univie.ac.at/studium/ihr-weg-durchs-studium/masterstudien/einreichen-der-magister-masterarbeit/) überein?

-  Ist ein Abstract im Anhang eingebunden?

Beachten Sie die Informationen zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften auf der Homepage des SSC.   
 
ACHTUNG:
Ein rechtzeitiger Abschluss kann nur gewährleistet werden, wenn  

- Sie Ihre  Masterarbeit  bis spätestens 31.01.2022 hochladen  
- die Plagiatsprüfung keine Beanstandungen ergibt  
- Sie die Druckversion innerhalb von 10 Tagen  am SSC abgeben  
- alle Prüfungen absolviert sowie  alle Anerkennungsverfahren  abgeschlossen wurden

3. Einreichen der Masterabeit

Siehe:  https://ssc-histkultur.univie.ac.at/studium/ihr-weg-durchs-studium/masterstudien/einreichen-der-magister-masterarbeit/
 

4. Abschlussprüfung

Nur wenn alle unter Pkt. 1 aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt, Ihre Masterarbeit positiv beurteilt wurde und der Prüfungspass bestätigt wurde, können Sie sich zur Abschlussprüfung anmelden.
 
Nähere Informationen finden Sie unter:  
https://ssc-histkultur.univie.ac.at/studium/ihr-weg-durchs-studium/masterstudien/abschlusspruefung/
 

5. Umstieg in das aktuelle Curriculum und Anerkennungsmöglichkeiten

Über die Möglichkeiten der Anerkennungen bereits abgelegter Prüfungen informieren Sie
sich bitte unter Äquivalenzverordnung zum Curriculum für das Masterstudium Europäische Ethnologie (UA 066 823), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien des Studienjahrs 2018/2019,
veröffentlicht am 22.07.2019, 32. Stück des UG 2002
(https://euroethnologie.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_euroethnologie/2018_2019_
248_ma.pdf
)
bzw. direkt bei der zuständigen StudienServiceStelle:
Studienservicestelle Europäische Ethnologie
1010 Wien, Hanuschgasse 3, Tel: 01 4277-41801
karin.ludwig@univie.ac.at

Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren Unet-Maileingang sowie die aktuellen Informationen auf den Homepages der SPL / SSC / SSSt. Alle Informationen und Verständigungen werden ausschließlich an Ihren unet:Account gesendet.
Sie können auch eine Umleitung dort eingehender Nachrichten an die von Ihnen benützte Mailadresse aktivieren.