Digitale Tagung: Doing Kinship by Doing Law?

Digitale Tagung – 09. und 10. Dezember 2022

Anmeldung: tagungDKDL.euroethno@univie.ac.at

DIGITALE TAGUNG – 09. UND 10. DEZEMBER 2022

ZUR ALLTAGSBEDEUTUNG VON RECHT IN VERWANDTSCHAFTLICHEN KONTEXTEN

 

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Vollständiges Ankündigungsposter, Programm und Abstractgeheft zum Download am Ende dieser Seite!

 

Das festgeschriebene Gesetz, so bereits ein früher Begründer der Rechtssoziologie, sei eine „Form der Herrschaft des Toten über den Lebenden“ (Ehrlich 1913: 323).

Was im ersten Moment die definitive Deckungsungleichheit von abstraktem und daher totem Recht und eigentlichen Rechtsbedürfnissen der Lebenden behauptet, zielt im Kern auf eine zentrale ethnographische Perspektive ab: Es geht um das Bewusstsein dafür, dass rechtlich normierte Handlungsideale und die tatsächlich gelebte Alltagspraxis im Umgang mit dem Recht nicht unbedingt reibungslos miteinander vereinbar sind (Bourdieu 1987). Sichtbar werden solche Deckungsungleichheiten im „überaus doppelbödige[n] Instrument der Interessensdurchsetzung“ (Binder 2018: 58) beispielsweise in konflikthaften Momenten, in denen um die Deutungshoheit über rechtliche Ansprüche gerungen wird.

Um beim Sprechen von Familie und Verwandtschaft einen „Begriffsschematismus, der die Sicht auf Feinstrukturen behindert“ (Hartmann 1988: 103), zu vermeiden, wurden Appelle an eine stärker praxeologische Ausrichtung mittels der Konzepte Doing Family und Doing Kinship laut (vgl. Knecht 2009; vgl. Jurczyk 2018). Neben einer Synopse von historischen und gegenwartsbezogenen ethnologischen Zugängen wird vorgeschlagen, sich auf Arten und Weisen der Verbundenheit zu fokussieren (vgl. Timm 2011). Diese Arten und Weisen werden auch vor dem Hintergrund von und im Umgang mit rechtlichen Regelungen greifbar.

Unter der Leitfrage DOING KINSHIP BY DOING LAW? nähert sich die digitale Tagung der Alltagsbedeutung von Recht in verwandtschaftlichen Kontexten dezidiert praxisorientiert an und trägt inhaltlich-analytisch sowie programmatisch und methodologisch zu einer konkreteren Bestimmung der gegenseitigen Bedingtheit von Kinship- / Family Studies und Rechtsanthropologie bei.