Änderungen im Studienrecht ab Wintersemester 2022/23

Mit 1. Oktober 2022 tritt die Novelle des Universitätsgesetzes (UG 2002) in Kraft.

Mit 1. Oktober 2022 tritt die Novelle des Universitätsgesetzes (UG 2002) in Kraft. Teile der Novelle haben weitreichende, studienrelevante Auswirkungen - unabhängig davon, ob Sie gerade studieren oder wieder studieren wollen.

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Weitere Informationen zu Änderungen im Bereich Anerkennungen

Es sind bitte dringend Fristen zu beachten:
Da die Anerkennung von VOR der Zulassung absolvierter Prüfungen, anderer Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen ist, gibt es Auswirkungen auf bereits zugelassene Studierende.
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