Masterstudium

Information über geplante (geringfügige) Änderung des Mastercurriculums Europäische Ethnologie
(Version 2019)

Bitte um Stellungnahme bis 19. April 2024!

 


 

Bitte beachten Sie, dass für Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/2020 zu den Studien der Studienrichtung Europäische Ethnologie zugelassen werden, neue Curricula gelten werden.

Das Curriculum Masterstudium Europäische Ethnologie Version 2019 gilt für alle Studierenden, die ab Sommersemester 2019/2020 das Studium beginnen.

Studierende, die vor diesem Zeitpunkt das Studium begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen.

Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Mastercurriculum Europäische Ethnologie (MBI. vom 17.03.2008, 15. Stück, Nr. 101 idgF) unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2021 abzuschließen.

!Aktualisierung laut Mitteilungsblatt: 30.04.2022
Mitteilung Studienjahr 2020/2021 - Ausgegeben am 26.03.2021 - Nummer 97



 

!Aktualisierung laut Mitteilungsblatt:
Verordnung zur Verlängerung der Frist für das Auslaufen von Curricula

Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. März 2021 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z 8 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 15. März 2021beschlossene (geringfügige) Änderung der nachfolgenden Curricula/Verordnungen in der nachfolgenden Fassunggenehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil derSatzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

Präambel

Ziel der Universität Wien ist es, dass Studierenden trotz der besonderen Umstände im Zusammenhang mit derCOVID-19-Pandemie möglichst wenig Nachteile im Studienverlauf erwachsen. Da Studierende von Studien, die mit 30.11.2021 auslaufen würden, in besonderem Maße von den Maßnahmen, die zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 durch sinngemäße Anwendung der entsprechenden Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gesetzt werden, betroffen sind, erstreckt der Senat die Frist für Curricula, die mit 30.11.2021 auslaufen würden, auf 30.04.2022. § 1 Verlängerung der Frist für den Abschluss auslaufender Curricula

(10. § 13 Abs 4 des Curriculums für das Masterstudium Europäische Ethnologie (Mitteilungsblatt vom 14.06.2019,26. Stück, Nr. 195 idgF))

Mitteilung Studienjahr 2020/2021 - Ausgegeben am 26.03.2021 - Nummer 97


 

Lehrveranstaltungen des Modul 4 "Wissen und Materialität" (M410 und M420) werden nur im Wintersemester angeboten.

 

Äquivalenzverordnung zum Curriculum für das Masterstudium Europäische Ethnologie (UA 066 823), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien des Studienjahrs 2018/2019, veröffentlicht am 22.07.2019, 32. Stück des UG 2002


allgemeine Informationen