Masterstudium
Bitte beachten Sie, dass für Studierende, die ab dem Wintersemester 2019/2020 zu den Studien der Studienrichtung Europäische Ethnologie zugelassen werden, neue Curricula gelten werden.
Das Curriculum Masterstudium Europäische Ethnologie Version 2019 gilt für alle Studierenden, die ab Sommersemester 2019/2020 das Studium beginnen.
Studierende, die vor diesem Zeitpunkt das Studium begonnen haben, können sich jederzeit durch eine einfache Erklärung freiwillig den Bestimmungen dieses Curriculums unterstellen.
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem vor Erlassung dieses Curriculums gültigen Mastercurriculum Europäische Ethnologie (MBI. vom 17.03.2008, 15. Stück, Nr. 101 idgF) unterstellt waren, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2021 abzuschließen.
!Aktualisierung laut Mitteilungsblatt: 30.04.2022
Mitteilung Studienjahr 2020/2021 - Ausgegeben am 26.03.2021 - Nummer 97
!Aktualisierung laut Mitteilungsblatt:
Verordnung zur Verlängerung der Frist für das Auslaufen von Curricula
Der Senat hat in seiner Sitzung am 25. März 2021 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z 8 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 15. März 2021beschlossene (geringfügige) Änderung der nachfolgenden Curricula/Verordnungen in der nachfolgenden Fassunggenehmigt.
Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil derSatzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.
Präambel
Ziel der Universität Wien ist es, dass Studierenden trotz der besonderen Umstände im Zusammenhang mit derCOVID-19-Pandemie möglichst wenig Nachteile im Studienverlauf erwachsen. Da Studierende von Studien, die mit 30.11.2021 auslaufen würden, in besonderem Maße von den Maßnahmen, die zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 durch sinngemäße Anwendung der entsprechenden Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gesetzt werden, betroffen sind, erstreckt der Senat die Frist für Curricula, die mit 30.11.2021 auslaufen würden, auf 30.04.2022. § 1 Verlängerung der Frist für den Abschluss auslaufender Curricula
(10. § 13 Abs 4 des Curriculums für das Masterstudium Europäische Ethnologie (Mitteilungsblatt vom 14.06.2019,26. Stück, Nr. 195 idgF))
Mitteilung Studienjahr 2020/2021 - Ausgegeben am 26.03.2021 - Nummer 97
Lehrveranstaltungen des Modul 4 "Wissen und Materialität" (M410 und M420) werden nur im Wintersemester angeboten.
Geringfügige Änderungen betreffend die Zulassungsvoraussetzungen der Mastercurricula der Universität Wien wurden soeben auf der Seite der Curricularkommission zum universitätsweiten Stellungnahmeverfahren unter https://senat.univie.ac.at/curricularkommission/veroeffentlichungen/ veröffentlicht.
Die Stellungnahmefrist läuft bis 3. Juni 2022.Geringfügige Änderungen im Mastercurriculum Europäische Ethnologie
-
Verordnung zur Verlängerung der Frist für das Auslaufen von Curricula
(Mitteilung Studienjahr 2020/2021 - Ausgegeben am 26.03.2021 - Nummer 97)
- geringfügige Änderung Mastercurriculum
(Mitteilungsblatt Studienjahr 2020/2021 - Ausgegeben am 24.02.2021 - 24. Stück)
Studierbarkeit im Sommersemester 2021
Frage, wie ein hybrid-digitaler Pfad für Personen, die nicht an der Universität anwesend sein können (Risikogruppe, Einreisehemmnisse) aussehen kann?
Im SS2021 wird die Lehre aufgrund der Pandemie hybrid, mit variabler Präsenzlehre, angeboten, sodass wir im Notfall auf Einschränkungen reagieren können. Für Personen, die in diesem Zeitraum
grundsätzlich nicht anwesend sein können, werden, wenn möglich, alternative
Prüfungsmethoden vereinbart. Präsenz wird für diese Personen durch digitale Lehre ersetzt, aber es wäre nicht grundsätzlich ein anderer Pfad durch das Studium vorgesehen.
Hierfür gibt es bereits die Bestimmungen für abweichende
Prüfungsmethoden.
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/pruefungen/abweichende-pruefungsmethoden/
Studienrechtlicher Teil der Satzung § 11
(§ 59 Abs. 1 Z 12 Universitätsgesetz 2002)
FAQ: Ich beginne im Sommersemester 2021 mit dem Studium, kann aber
aus zwingenden Gründen (Einreisehemmnisse, Risikogruppe etc.) nicht
an der Universität direkt sein. Welche Studienangebote kann ich
einstweilen hybrid/digital wahrnehmen? An wen kann ich mich mit
konkreten Fragen zur Lehrplanung wenden?
Die Infoveranstaltung für Erstsemestrige wird online stattfinden. Im SS2021 besteht im Lehrangebot für Personen, die nicht an der Universität anwesend sein können, die Möglichkeit, diese rein
digital zu absolvieren. Davon ausgenommen sind Exkursionen. Grundsätzlich ist aber eine hybride Lehre mit Anteilen von Präsenzlehre geplant. Für Fragen wenden Sie sich bitte
an die Studienprogrammleitung ( Bernhard.Fuchs@univie.ac.at) oder an
die StudienServiceStelle Karin.Ludwig@univie.ac.at.
FAQ: Ich studiere bereits, kann aber aus zwingenden Gründen
(Einreisehemmnisse, Risikogruppe etc.) nicht vor Ort dabei sein. Wie
kann ich dennoch an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen? An
wen kann ich mich mit konkreten Fragen zur Lehrplanung wenden?
Das Lehrangebot wird auf Grund der besonderen Situation (Abstandsregelungen) aus digitalen Lehrangeboten und Vor-Ort-Elementen sein, um alle Studierenden bestmöglich bei der Erreichung der
Studienziele zu unterstützen. Die Lehrenden planen gerade ihre Lehre im Detail und geben alle Informationen zum Ablauf in u:find bekannt.
Als Angehörige*r einer Risikogruppe informieren Sie sich bitte unter:
studieren.univie.ac.at/lernen-pruefen/vor-ort-studieren/risikogruppen-quarantaene-einreiseverbot/
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienprogrammleitung (bernhard.fuchs@univie.ac.at) oder an die StudienServiceStelle Karin.Ludwig@univie.ac.at bzw. an die Lehrveranstaltungsleitung.
Als Angehörige*r einer Risikogruppe wenden Sie sich bitte ebenso an diese obengenannten Kontaktpersonen.